ALLGEMEINE GESCHAETSBEDINGUNGEN
Das Inkassobüro Alfred Arnold, kurz IB genannt, übernimmt Inkassoaufträge zur Einziehung voraussichtlich unbestrittener, nicht ausgeklagter Forderungen. Für die Bearbeitung berechnet das Inkassobüro Alfred Arnold, kurz IB genannt, dem Auftraggeber folgende Kosten:
Inkassokosten – Tabellenwerte nach RVG –
1,5 Gebühr als Bearbeitungskosten; 1,5 Gebühr für eine Ratenzahlung; 0,3 Gebühr für einen Gerichtsvollzieherauftrag, eine Auslagenpauschale, diese gestaffelt nach der jeweils offenen Forderung (bis € 100,00 = € 6,00; bis € 500,00 = € 9,00, über € 500,00 = € 20,00);
Bearbeitung von InSo Angelegenheiten: diese werden mit 1,0 Gebühr als Erst-Bearbeitungs-kosten und dann mit 45,00 € Jahrespauschale (= jährl. überwachungspauschale) für die Dauer der InsO abgerechnet; weiterhin die Kosten für jede Ermittlung beim Einwohnermeldeamt, Grundbuchamt, Handelsregister, Schuldnerverzeichnis und dergleichen, diese werden 1:1 abgerechnet; zuzüglich Porto, Schuldnerbesuche vor Ort können gegen Kostenerstattung vorgenommen werden, hierzu ist Rücksprache jedoch erforderlich, sämtl. Beträge zuzügl.
der ges. MwSt.
Bei Forderungen, welche bei Beauftragung noch nicht tituliert sind, wird keine zusätzliche Erfolgsprovision nach Zahlung durch den Schuldner berechnet; die beigetriebenen Verzugskosten u. Verzugszinsen verbleiben bei dem IB; bei Forderungen, die bereits bei Beauftragung tituliert sind, beträgt die Erfolgsprovision 50% vom gezahlten Betrag; sämtliche Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren unterliegen einer gesonderten Vereinbarung, hierzu ist auch ein gesonderter Auftrag zu erteilen.
Das IB wird Erforderliches unternehmen, um die Forderung zu realisieren. Hierzu ist das IB berechtigt, dem Schuldner Ratenzahlung zu genehmigen und Zahlungsausstände zu gewähren, oder alle anderen zweckdienliche Maßnahmen zu ergreifen.
Der Mandant verpflichtet sich, dem IB unverzüglich alle bei ihm eingehenden Zahlungen mitzuteilen, die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und das IB von allen direkten Vereinbarungen zwischen ihm und dem Schuldner zu unterrichten.
Die durch ein Unterlassen entstehenden Kosten, oder durch direkte Vereinbarung sich ergebene Schmälerung der Ansprüche des IB gehen zu Lasten des Mandanten.
Die Verjährungskontrolle verbleibt ausdrücklich beim Mandanten. Für die durch den Eintritt der Verjährung entstehenden Folgen haftet das IB nicht.
Eine Kündigung der Beauftragung kann nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, bei tituliert übergebenen Forderungen mit einer Kündigungsfrist von 48 Monaten, erfolgen. Kündigt der Mandant das Vertragsverhältnis und wird dem IB dadurch die Möglichkeit einer weiteren Durchführung seiner Tätigkeit genommen, so steht dem IB in jedem Fall die Zahlung der vollen Inkassokosten (s.o.), Barauslagen und Fremdkosten durch den Mandanten zu.
Hat das IB die Bearbeitung des Falles jedoch mit positivem Bearbeitungsergebnis begonnen, hat sich also die Forderung gemindert oder, ist sie mit Hilfe des IB durch VB, Urteil, Pfändung, Sicherungsübereignung, Forderungsabtretung, Darlehensvertrag, Teilzahlungsvergleich und dergl. gesichert, so besteht auch Anspruch auf Ersatz der vollen Erfolgsprovision, mindestens jedoch 10% je zum Einzug übergebener Forderung.
Das IB kann für seine Forderungen gegen den Mandanten etwaige Guthaben verrechnen und bis zur vollen Befriedigung übergebene Titel und Unterlagen zurückhalten.
Zahlungseingänge, Zahlungsausgänge und Erfolgsprovision werden vom IB mit dem Mandanten nach §§ 366/367 BGB verrechnet, jedoch bei vereinbarter Ratenzahlung (= Ratenzahlung ab 6 Ratenbeträge) wird u.U. jeweils 50% des gezahlten Betrages (nach Verrechnung der entstandenen Inkassokosten u.a. s.o.) vorab an den Auftraggeber ausgekehrt; die Abrechnung erfolgt dann nach Abschluß der Angelegenheit.
Die Durchführung der Aufträge erfolgt unter Ausschluß der Haftung, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit vor. Eine etwaige Haftung wird auf einen Höchstbetrag der Inkassokosten begrenzt.
Mündliche Vereinbarungen zwischen dem IB und dem Mandanten bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Sollten einzelne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so soll dies die Rechtswirksamkeit der übrigen nicht berühren.
Erfüllungsort u. Gerichtsstand ist Kleve.
Stand 2006-2009

